GEIG einfach erklärt: Was Unternehmen mit Parkplätzen wissen sollten

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GEIG für Unternehmen mit Parkplätzen – Ladeinfrastruktur und Ladepflichten

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das GEIG regelt, wann Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte an Gebäuden vorgesehen werden müssen.
  • Besonders relevant ist es für Nichtwohngebäude mit Parkflächen – z. B. Büros, Handel, Hotels und Parkhäuser.
  • Neubau, Renovierung und Bestand haben unterschiedliche Anforderungen (z. B. ab 20 Stellplätzen ab 2025).
  • Frühe Planung und eine Standortprüfung helfen, Pflicht und Wirtschaftlichkeit zusammenzubringen.

Einleitung

Viele Unternehmen wissen, dass Elektromobilität an Bedeutung gewinnt. Weniger klar ist oft, welche Rolle Gebäude, Parkplätze und gesetzliche Vorgaben dabei spielen. Genau hier setzt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, an.

Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Ladeinfrastruktur nicht erst dann geplant wird, wenn der Bedarf bereits akut ist. Stattdessen sollen Gebäude und Parkflächen frühzeitig so vorbereitet werden, dass Ladepunkte einfacher errichtet oder nachgerüstet werden können.

Für Unternehmen, Eigentümer von Nichtwohngebäuden, Gewerbestandorte, Einkaufsflächen, Hotels, Parkhäuser oder Bürostandorte ist das Thema deshalb nicht nur rechtlich relevant. Es ist auch eine Frage der Standortattraktivität, Zukunftsfähigkeit und professionellen Planung.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Die Anforderungen können vom konkreten Gebäude, der Nutzung, dem Bau- oder Renovierungsfall und möglichen Änderungen der Rechtslage abhängen. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und fachliche Beratung geprüft werden.

Was ist das GEIG?

Das GEIG ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Es regelt, wann bei Gebäuden vorbereitende Leitungsinfrastruktur und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität geschaffen werden muss. Gemeint sind also nicht nur fertige Ladesäulen, sondern auch bauliche und elektrische Vorbereitungen, damit Ladepunkte später einfacher umgesetzt werden können.

Für Unternehmen ist vor allem der Bereich der Nichtwohngebäude relevant. Dazu zählen zum Beispiel Bürogebäude, Handelsflächen, Hotels, Gewerbeimmobilien, Parkhäuser, Logistikstandorte oder andere gewerblich genutzte Gebäude mit zugehörigen Stellplätzen.

Das Ziel ist klar: Wenn Gebäude neu errichtet, größer renoviert oder mit vielen Stellplätzen betrieben werden, soll Elektromobilität von Anfang an mitgedacht werden.

Für wen ist das GEIG relevant?

Relevant ist das GEIG vor allem für Eigentümer und Betreiber von Gebäuden mit Parkflächen. Besonders wichtig wird es bei Nichtwohngebäuden, weil dort Parkplätze häufig von Kunden, Besuchern, Mitarbeitern oder Mietern genutzt werden.

Betroffen sein können unter anderem Unternehmen mit Firmenparkplätzen, Einzelhandelsstandorte, Fachmarktzentren, Hotels, Parkhäuser, Gewerbeparks, Bürogebäude, medizinische Einrichtungen oder Immobilienunternehmen mit gewerblichen Objekten.

Ob eine konkrete Pflicht besteht, hängt davon ab, ob es sich um einen Neubau, eine größere Renovierung oder ein bestehendes Nichtwohngebäude mit entsprechender Anzahl an Stellplätzen handelt.

Was gilt für neue Nichtwohngebäude?

Bei neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen sieht das GEIG vor, dass mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet wird. Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer ein neues gewerbliches Gebäude mit größerer Parkfläche plant, sollte Ladeinfrastruktur früh in die Projektplanung aufnehmen. Nachträgliche Lösungen können deutlich aufwendiger werden, wenn Stromanschluss, Leitungswege, Lastmanagement und Parkplatzorganisation nicht berücksichtigt wurden.

Was gilt bei größeren Renovierungen?

Bei größeren Renovierungen bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen wird ebenfalls Ladeinfrastruktur relevant. Wenn die Renovierung den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur umfasst, muss mindestens jeder fünfte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur vorbereitet werden. Zusätzlich ist mindestens ein Ladepunkt vorzusehen.

Gerade bei Sanierungen ist es sinnvoll, Ladeinfrastruktur nicht als isolierten Zusatz zu betrachten. Häufig geht es um Tiefbau, Kabelwege, Stromverteilung, Netzkapazität, Lastmanagement, Brandschutz, Nutzerführung und spätere Abrechnung.

Was gilt für bestehende Nichtwohngebäude mit vielen Stellplätzen?

Ein besonders wichtiger Punkt betrifft bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen. Für diese Gebäude sieht das GEIG vor, dass nach dem 1. Januar 2025 mindestens ein Ladepunkt errichtet wird.

Das betrifft viele gewerbliche Standorte, die nicht neu gebaut oder umfassend renoviert werden. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ihre Parkflächen unter diese Regelung fallen und ob bereits eine passende Ladeinfrastruktur vorhanden ist.

Warum frühe Planung entscheidend ist

Ladeinfrastruktur wirkt auf den ersten Blick wie ein technisches Thema. In der Praxis betrifft sie aber den gesamten Standort. Entscheidend sind nicht nur die Ladesäulen selbst, sondern auch Netzanschluss, Leitungswege, Tiefbau, Ladeleistung, Nutzergruppen, Abrechnung, Wartung und Betrieb.

Wer früh plant, kann Ladepunkte besser in Parkplatzlogistik, Kundenwege, Mitarbeiterparkplätze oder Lieferzonen integrieren. Außerdem lassen sich spätere Erweiterungen besser vorbereiten, wenn Leitungsinfrastruktur und Lastmanagement von Anfang an mitgedacht werden.

Für Unternehmen ist das besonders wichtig, wenn Ladeinfrastruktur nicht nur eine Pflicht erfüllen, sondern echten Mehrwert schaffen soll.

Ladeinfrastruktur nicht nur als Pflicht sehen

Das GEIG kann ein Auslöser sein, sich mit Ladeinfrastruktur zu beschäftigen. Strategisch sinnvoll ist aber ein breiterer Blick: Ladestationen können die Attraktivität eines Standorts erhöhen, Kunden und Besucher länger vor Ort halten und das moderne Erscheinungsbild eines Unternehmens stärken.

Für Einzelhandel, Hotels, Fitnessstudios, Arztpraxen, Parkhäuser oder Bürostandorte kann Ladeinfrastruktur ein zusätzlicher Service sein. Besonders an Standorten mit regelmäßiger Parkdauer entsteht ein praktischer Nutzen für E-Auto-Fahrer.

Der direkte Ladeumsatz ist dabei nicht immer der einzige Faktor. Oft zählen auch Kundenbindung, Frequenz, Image, Nachhaltigkeit und die bessere Nutzung vorhandener Parkflächen.

Welche Lösung passt zu welchem Standort?

Nicht jeder Standort braucht die gleiche Ladeinfrastruktur. Ein Bürostandort mit langen Standzeiten benötigt oft eine andere Lösung als ein Einzelhandelsstandort mit kurzen Aufenthalten. Auch Hotels, Parkhäuser, Gesundheitszentren oder Gewerbeparks haben unterschiedliche Anforderungen.

Wichtige Fragen sind: Wie lange parken die Nutzer? Wer soll laden können? Soll die Ladeinfrastruktur öffentlich, halböffentlich oder nur intern genutzt werden? Welche Ladeleistung ist sinnvoll? Wie erfolgt die Abrechnung? Wer übernimmt Betrieb und Support?

Eine Standortprüfung hilft, diese Fragen strukturiert zu beantworten und eine Lösung zu entwickeln, die technisch und wirtschaftlich zum Standort passt.

Wie Xpress Charger Unternehmen unterstützen kann

Xpress Charger unterstützt Unternehmen, Standortbesitzer und Investoren bei der Entwicklung und dem Betrieb professioneller Ladeinfrastruktur. Dabei geht es nicht nur um die Installation einzelner Ladepunkte, sondern um ein passendes Konzept für Standort, Technik und Betrieb.

Wir prüfen die Ausgangssituation, bewerten Lage, Nutzung, Parkdauer und technische Voraussetzungen und entwickeln daraus ein passendes Modell. Auf Wunsch übernehmen wir Backend, Verwaltung, Abrechnung, Wartung und Support im laufenden Betrieb.

So wird Ladeinfrastruktur planbar: von der ersten Einschätzung über die technische Umsetzung bis zum professionellen Betrieb. Für Unternehmen: Ladelösungen für Unternehmen. Für Flächeneigentümer: Fläche für Ladeinfrastruktur anbieten.

GEIG-Checkliste für Unternehmen

  • Wie viele Stellplätze gehören zum Gebäude oder grenzen daran an?
  • Handelt es sich um ein Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder gemischt genutztes Gebäude?
  • Geht es um Neubau, größere Renovierung oder Bestand?
  • Ist bereits Leitungsinfrastruktur vorhanden?
  • Gibt es bereits mindestens einen Ladepunkt?
  • Welche Nutzer sollen laden: Mitarbeiter, Kunden, Besucher, Mieter oder Öffentlichkeit?
  • Ist eine interne, halböffentliche oder öffentliche Nutzung sinnvoll?
  • Wer übernimmt Betrieb, Backend, Abrechnung, Wartung und Support?

Möchten Sie prüfen lassen, welche Ladeinfrastruktur zu Ihrem Standort passt?

Xpress Charger bewertet Ihren Unternehmensstandort, Ihre Parkflächen oder Ihre Gewerbeimmobilie unverbindlich und zeigt Ihnen, welches Modell sinnvoll sein kann.

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Häufige Fragen zum GEIG und Ladeinfrastruktur

Was ist das GEIG?

Das GEIG ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Es regelt, wann Gebäude und Parkflächen mit vorbereitender Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkten für Elektromobilität ausgestattet werden müssen.

Für welche Unternehmen ist das GEIG wichtig?

Wichtig ist das GEIG vor allem für Unternehmen, Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden mit Parkflächen. Dazu zählen zum Beispiel Bürogebäude, Einzelhandel, Hotels, Parkhäuser, Gewerbestandorte und Immobilienunternehmen.

Was gilt für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen?

Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen sieht das GEIG vor, dass nach dem 1. Januar 2025 mindestens ein Ladepunkt errichtet wird.

Muss jedes Unternehmen sofort mehrere Ladesäulen bauen?

Nein. Die konkrete Pflicht hängt vom Gebäude, der Anzahl der Stellplätzen, dem Bau- oder Renovierungsfall und der Nutzung ab. Unternehmen sollten ihren Standort individuell prüfen lassen.

Warum sollte Ladeinfrastruktur früh geplant werden?

Frühe Planung erleichtert Netzanschluss, Leitungswege, Lastmanagement, Parkplatzorganisation und spätere Erweiterungen. Dadurch kann Ladeinfrastruktur besser in den Standort integriert werden.

Kann Xpress Charger bei GEIG-relevanter Ladeinfrastruktur unterstützen?

Ja. Xpress Charger prüft Standorte, entwickelt passende Ladelösungen und kann Backend, Abrechnung, Wartung und Support im laufenden Betrieb übernehmen.